Gemäß BGR A1 ist jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb zu dokumentieren.
Die Aufzeichnungen sind vertraulich und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu verwahren.
Das Verbandbuch entspricht der Datenschutzgrundverordnung.
Die Seiten sind einzeln herausnehmbar und können somit verschlossen Aufbewahrt werden.